Mundlos: Neufassung des Krebsregistergesetzes verbessert Datenlage und dient damit der Krebsbekämpfung
Hannover. „Mit dem Gesetz über das Epidemiologische Krebsregister Niedersachsen (GEKN) soll die Anzahl der gemeldeten Krebserkrankungen gesteigert und damit die Datenlage des Krebsregisters insgesamt verbessert werden.“ Mit diesen Worten hat die stellvertretende Vorsitzende der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Heidemarie Mundlos, heute den entsprechenden Gesetzentwurf der Regierungs- fraktionen kommentiert. „Krebs ist die Volkskrankheit unserer Zeit. Wenn wir den Menschen dauerhaft helfen wollen, ist eine verbesserte Datenlage des Krebs- registers erforderlich.“
Laut Mundlos sei der regionale Erfassungsgrad der einzelnen Krebserkrankungen zehn Jahre nach Inkrafttreten des niedersächsischen Krebsregisters sehr unterschiedlich ausgeprägt. Teilweise liege er unter der erforderlichen Rate von 90 Prozent gemeldeter Neuerkrankungen, was eine regionale und detaillierte Auswertung erschwere.
„Unser Gesetzentwurf sieht vor, dass der bisherige Meldemodus durch die allgemeine Meldepflicht der behandelnden Ärzte ersetzt wird. Die allgemeine Meldepflicht soll in enger Abstimmung mit den Vertretungen der Ärzte- und Zahnärzteschaft Niedersachsens und den Verbänden der Kostenträger umgesetzt werden“, so Mundlos. Datenschutz- und Patientenschutzaspekte würden besonders berücksichtigt, versicherte die Fraktionsvizin: Betroffenen stünde ein Widerspruchsrecht gegen die Speicherung ihrer Daten zu. Das GEKN soll zum 1. Januar 2013 in Kraft treten.
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